Glasfasernetz: Verträge & Fristen – Expertentipps

Glasfasernetz: Verträge & Fristen – Expertentipps

Ein Beitrag der Verbraucherzentrale im Juni 2023 informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Abschluss von Glasfaser-Breitbandverträgen. Vor dem Ausbau der Glasfaserleitungen sind Internetanbieter auf eine ausreichend hohe Anzahl verbindlicher Bestellungen angewiesen, um die Wirtschaftlichkeit des Projekts zu gewährleisten. Doch aus dieser frühen Willenserklärung ergeben sich für Verbraucher Fragen zur rechtlichen Verbindlichkeit dieser Vorverträge.

Ein rechtlich bindender Vertrag kommt zustande, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen eine Auftragsbestätigung erhalten. Danach steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Sie sind jedoch maximal zwei Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung an den Vertrag gebunden, nicht erst ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Leitung. Bei Vertragsabschluss nennt Ihnen Ihr neuer Anbieter einen voraussichtlichen Realisierungstermin. Falls der Anbieter des Glasfaseranschlusses nicht innerhalb des zugesagten Zeitrahmens mit dem Ausbau beginnt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Nutzungsentgelte können erst erhoben werden, wenn die Leitung genutzt werden kann.

Zum Thema “bestehender Altvertrag” rät die Verbraucherzentrale, beim Wechsel zu einem Glasfaseranschluss diesen nicht eigenständig zu kündigen, sondern die Kündigung und Rufnummernmitnahme dem neuen Anbieter zu überlassen.

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