Der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau unterscheidet sich grundlegend vom geförderten Ausbau. Da keine öffentlichen Fördermittel eingesetzt werden, liegt das gesamte Projekt in der Verantwortung des ausführenden Unternehmens.
Dazu gehört nicht nur die Finanzierung, sondern auch die Entscheidung, welche Orte, Ortsteile und Adressen ausgebaut werden und in welcher Reihenfolge der Ausbau erfolgt.
Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau ist eine Investition mit langfristiger Verantwortung
Der Ausbau moderner Glasfasernetze ist eine langfristige Infrastrukturinvestition. Damit diese wirtschaftlich tragfähig ist, muss sich die Investition über viele Jahre hinweg durch die Nutzung des Netzes und die gebuchten Glasfaseranschlüsse refinanzieren.
Aus diesem Grund werden Ausbaugebiete sorgfältig analysiert und geplant. Faktoren wie Baukosten, Leitungslängen, Bebauungsdichte und die zu erwartende Nachfrage spielen dabei eine entscheidende Rolle. Auf dieser Grundlage legen wir fest, welche Orte oder Ortsteile wirtschaftlich erschlossen werden können und in welcher Reihenfolge der Ausbau erfolgt.

Vermarktungsquoten als Grundlage für einen wirtschaftlichen Ausbau
Die wichtigste Voraussetzung für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau ist eine ausreichende Nachfrage. Deshalb wird für jedes Ausbaugebiet beziehungsweise jeden Ort oder Ortsteil eine individuelle Vermarktungsquote definiert.
Diese Quote gibt an, wie viele Haushalte sich innerhalb der Vorvermarktung für einen Glasfaseranschluss entscheiden müssen, damit sich die Investition wirtschaftlich darstellen lässt. Sie bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob und wann ein Gebiet ausgebaut wird.
Je höher die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, desto größer ist die wirtschaftliche Sicherheit für das Ausbauprojekt und es werden außen liegende Adressen im Gesamtprojekt wirtschaftlich. Die erreichten Vermarktungsquoten ermöglichen es, Investitionen gezielt dort einzusetzen, wo ein langfristig wirtschaftlicher Betrieb des Glasfasernetzes gewährleistet werden kann
Ausbau auf Basis der Vorvermarktung
Die erste Phase des Ausbaus beginnt bei uns mit der Vorvermarktung. In dieser Phase können sich Bürgerinnen und Bürger frühzeitig für einen Glasfaseranschluss entscheiden. Während der Vorvermarktung können Sie noch von exklusiven Sonderangeboten profitieren. Des Weiteren bestimmt das Ergebnis der Vorvermarktung welche Ortsteile im ersten Schritt ausgebaut werden.
Erreicht ein Ort oder Ortsteil die zuvor definierte Vermarktungsquote, kann der Ausbau in die konkrete Planung und Umsetzung übergehen. Auf diese Weise werden zunächst die Bereiche erschlossen, in denen ausreichend Nachfrage besteht und ein wirtschaftlicher Ausbau möglich ist. Ortsteile, oder Grundstücke, die entlang der geplanten Trasse liegen, werden individuell bewertet und können im Einzelfall auch mit angeschlossen werden.
Bauvermarktung
Während der Bauarbeiten können Anwohner weiterhin Verträge abschließen. Je nach Baufortschritt in dem betroffenen Bauabschnitt werden die jeweiligen Anschlüsse entweder gleich mit gebaut oder später im Rahmen einer Nachverdichtung erschlossen.


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Nachverdichtung
Nach Abschluss der ersten Ausbaustufe Bauphase folgt die sogenannte Nachverdichtung. Dabei erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Interessenten innerhalb des Ausbaugebiets erneut die Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss zu beauftragen.
Gleichzeitig wird überprüft, ob Ortsteile, die die erforderliche Vermarktungsquote zunächst nicht erreicht haben, inzwischen genügend Nachfrage aufweisen. Ist dies der Fall und kann der Ausbau wirtschaftlich umgesetzt werden, werden auch diese Bereiche in einer späteren Ausbaustufe erschlossen.
Die Nachverdichtung bietet damit sowohl einzelnen Haushalten als auch ganzen Ortsteilen eine weitere Möglichkeit, Teil des Glasfasernetzes zu werden. Auch bei der Nachverdichtung trägt das ausbauende Unternehmen die volle Verantwortung und das Risiko. So werden auch bei der Nachverdichtung die Gebiete ausgebaut, die wirtschaftlich tragfähig sind.

Warum werden nicht alle Ortsteile gleichzeitig ausgebaut?
Da ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau vollständig vom ausführenden Unternehmen finanziert wird, müssen Investitionen wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt werden.
Gerade in ländlichen Regionen unterscheiden sich Baukosten, Leitungslängen und die Anzahl der anzuschließenden Haushalte oft erheblich. Während dicht bebaute Bereiche oft eigenwirtschaftlich erschlossen werden können, entstehen in dünn besiedelten Ortsteilen deutlich höhere Kosten pro Hausanschluss.
Deshalb entscheidet das ausbauende Unternehmen anhand der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der erreichten Vermarktungsquoten, welche Orte und Ortsteile berücksichtigt werden. Eine hohe Beteiligung der Anwohner erhöht dabei die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gebiet zeitnah erschlossen werden kann.
Im Gegenzug zum Geförderten Ausbau entscheidet beim eigenwirtschaftlichen Ausbau allein das ausbauende Unternehmen welche Adressen angeschlossen werden und welche nicht. Ein Anspruch auf einen Hausanschluss besteht nicht.
Der geförderte Glasfaserausbau
Neben dem eigenwirtschaftlichen Ausbau gibt es den geförderten Glasfaserausbau. Dieser kommt dort zum Einsatz, wo ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau nicht möglich ist. Bund und Länder unterstützen diese Projekte mit Fördermitteln aus Steuergeldern, um z.B. auch abgelegene oder besonders kostenintensive Gebiete mit Glasfaser zu versorgen.
Beim geförderten Ausbau gibt es mehrere verschiedene Verfahren. Im Unterschied zum eigenwirtschaftlichen Ausbau liegt die Verantwortung hierbei bei den Kommunen.
Die zuständigen Stellen koordinieren den gesamten Ausbauprozess. Sie kümmern sich um die Beantragung und Verwaltung der Fördermittel, führen die erforderlichen Ausschreibungen durch, erstellen den Zeitplan und vergeben die Ausbauaufträge an die ausführenden Unternehmen. Erst nach Abschluss dieser Verfahren kann der eigentliche Netzausbau beginnen.
Durch die bürokratischen Auflagen kann der Prozess des Förderverfahrens mehrere Jahre dauern.