Wie geht’s weiter mit dem Glasfaserausbau? Was bedeutet das konkret für Sie – und wie können Sie dabei sein? Jetzt informieren und persönlich ins Gespräch kommen.

Liebe Holzkirchnerinnen und Holzkirchner

Wir laden Sie herzlich ein,

beim ZAMMA-ZAUBER 2025 einen Blick hinter die Kulissen des Glasfaserausbaus in Holzkirchen zu werfen.
Lernen Sie das AVACOMM-Team persönlich kennen, erfahren Sie den aktuellen Stand – und bringen Sie Ihre Fragen mit.

Zamma Zauber 2025 mit Avacomm im Sappl Bräu Biergarten in Holzkirchen.

Wann:
Freitag, 04.07.2025, 14:00 – 17:00 Uhr (findet bei jedem Wetter statt)

Wo:
Sappl Bräu Almwiesn
Rudolf-Diesel-Ring 25
83607 Holzkirchen

Was erwartet Sie:
ZAMMA sitzen – ZAMMA reden
Technik trifft Biergartenatmosphäre. Gemeinsam mit dem Team von AVACOMM sprechen wir über den Glasfaserausbau, erklären Hintergründe und nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Das Eiscafé Franzetti, die Meiers Familienbäckerei aus Reichersbeuern und das Sappl Bräu kümmern sich um die Verpflegung.

Was passiert zurzeit im Ausbau?

Glasfaserausbau Holzkirchen Übersichtskarte mit dem Stand vom 1.Juli 2025

• Die Montagearbeiten im POP 5 haben begonnen (Roggersdorfer Straße, St.-Josef-Straße, Albrecht-Dürer-Ring)
• In vielen Haushalten wird die Glasfaser in die Speedpipe eingeblasen
• Die Tiefbauarbeiten laufen besonders im nördlichen Teil Holzkirchens auf Hochtouren
• Die Arbeiten im Kernort gehen schneller voran als vorgesehen
• Erste Inbetriebnahmen sind – nach aktuellem Stand – im 3. Quartal möglich

Gute Frage

Warum fehlt bei mir noch die oberste Asphaltschicht?

„Ein Teil der Straße wurde bei mir bereits wiederhergestellt, aber seit Tagen fehlt noch die obere Schicht. Warum ist das so?“

Der Aufbau einer Asphaltstraße besteht in der Regel aus zwei unterschiedlichen Asphaltschichten. Die untere, dickere Schicht nennt man Tragschicht und ist deutlich grobkörniger. Aufgrund der gröberen Körnung ist diese viel stabiler und besser mit dem Untergrund verbunden und kann daher hohen Lasten, wie sie beispielsweise durch LKWs entstehen, standhalten.

Da bei dem Einbau nur der Graben aufgefüllt und das Material verdichtet werden muss, geht der Einbau relativ zügig und unkompliziert. Die obere Schicht, genannt Deckschicht, hat jedoch höhere Ansprüche. Um zu verhindern, dass Risse entstehen, in die Wasser eindringen könnte, ist ein wesentlich sorgsamerer Einbau notwendig. Ebenso muss auf die richtige Neigung geachtet werden, damit Wasser auf der Oberfläche abfließen kann. Der Einbau der Deckschicht erfordert viel Erfahrung und Sorgfalt und wird in der Regel von besonders qualifizierten Bautrupps durchgeführt. Auch das Wetter spielt eine große Rolle, da Asphalt nur bei bestimmten Temperaturen und trockenen Bedingungen optimal verarbeitet werden kann.

Deshalb kann es trotz verfügbarer Fachkräfte vorkommen, dass der Einbau der Deckschicht wetterbedingt verschoben werden muss und sich deshalb die Fertigstellung verzögert. Idealerweise sollten maximal 3 Wochen zwischen dem Einbau der Tragschicht und der Deckschicht liegen.

Sollte es bei Ihnen länger dauern, informieren Sie uns bitte!

Häufig gefragt

Glasfaser im Mehrparteienhaus: Was gilt auf Gemeinschaftsflächen?

„Was kann ich machen, wenn der Glasfaserausbau zu Konflikten mit meinen Nachbarn führt?“

Im Rahmen der geplanten Maßnahmen auf Ihrem Grundstück ist eine Genehmigung oder ausdrückliche Zustimmung der übrigen Eigentümer der gemeinschaftlich genutzten Fläche nicht erforderlich. Dies ergibt sich eindeutig aus zwei zentralen rechtlichen Grundlagen:

1. Im Grundbuch eingetragenes Leitungs- und Wegerecht

Für Grundstücke mit mehreren Parteien ist in der Regel im Grundbuch ein Leitungs- und Wegerecht zu Lasten des Gemeinschaftseigentums eingetragen.

Dies bedeutet konkret:

  • Es besteht ein dauerhaft gesichertes Recht, Versorgungsleitungen (z. B. für Strom, Wasser, Telekommunikation) über das Grundstück im Gemeinschaftseigentum zu führen.
  • Ebenfalls eingeschlossen ist das Recht zur Nutzung dieses Bereichs als Weg, z. B. für Wartung, Reparatur oder Zugang zu den eigenen Grundstücken.
  • Eine Baugenehmigung, wie auch die für Ihr Haus, wird grundsätzlich nur dann erteilt, wenn solche Rechte im Grundbuch gesichert sind – sie stellen eine zwingende Voraussetzung für die rechtssichere Erschließung dar.

 

Fazit: Die Rechte sind verbindlich und nicht abhängig von einer erneuten Zustimmung anderer Eigentümer.

2. Schutz durch das Telekommunikationsgesetz (TKG), §134 Abs.1 S.2

Darüber hinaus schützt das Telekommunikationsgesetz (TKG) ausdrücklich das Recht auf Zugang zu leistungsfähigen Netzen. In §134 Abs.1 Satz 2 TKG heißt es:

„Die Gestattung darf nicht verweigert werden, wenn sie zur Errichtung oder Änderung von Telekommunikationslinien erforderlich ist, insbesondere zum Anschluss an Netze mit hoher Kapazität.“

Dies bedeutet:

  • Auch Miteigentümer eines gemeinschaftlich genutzten Grundstücks dürfen den Anschluss an moderne Telekommunikationsinfrastrukturen (z. B. Glasfaser) nicht verweigern.
  • Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, den flächendeckenden Ausbau digitaler Netze zu ermöglichen und Hindernisse auf privatrechtlicher Ebene zu beseitigen.
  • Selbst wenn also keine grundbuchrechtliche Regelung bestünde, würde das TKG im Sinne der Duldungspflicht greifen.
Leuchtende Glasfaserkabel in Nahaufnahme vor dunklem Hintergrund – Symbol für ultraschnelle Datenübertragung und moderne Breitbandtechnologie.

Wussten Sie schon?

Glasfaser kann nicht nur mehr Daten übertragen als die aktuell verwendeten Kupferleitungen, sie ist insbesondere schneller! In der Fachsprache ist dies die sogenannte Latenz. Glasfaser (ca. 5 Millisekunden) ist hierbei ca. 6-mal schneller als Kupfer (ca. 30 Millisekunden). Dies spielt nicht nur für Gaming oder Streaming eine Rolle, sondern vor allem auch für unsere Energieversorgung. Um Stromschwankungen der zunehmend installierten Photovoltaik, beispielsweise durch Wolken, schnell ausgleichen zu können, muss unser Stromnetz inzwischen im Bereich von 10 bis 20 Millisekunden gesteuert werden, was durch herkömmliche Kupferleitungen nicht mehr möglich ist!