
Die Verbraucherzentrale informiert über rechtliche Rahmenbedingungen beim Glasfaser-Breitbandzugang. Vor Ausbau benötigen Anbieter verbindliche Bestellungen für Wirtschaftlichkeit. Ein Vertrag ist bindend nach Auftragsbestätigung, mit 14-tägigem Widerrufsrecht und maximal 2 Jahren Bindung. Bei Verzögerung des Ausbaus besteht Sonderkündigungsrecht. Nutzungsentgelte fallen erst nach Leitungsnutzung an. Beim Wechsel raten Experten zur Überlassung der Kündigung an den neuen Anbieter.
Ein rechtlich bindender Vertrag kommt zustande, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen eine Auftragsbestätigung erhalten. Danach steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Sie sind jedoch maximal zwei Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung an den Vertrag gebunden, nicht erst ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Leitung. Bei Vertragsabschluss nennt Ihnen Ihr neuer Anbieter einen voraussichtlichen Realisierungstermin. Falls der Anbieter des Glasfaseranschlusses nicht innerhalb des zugesagten Zeitrahmens mit dem Ausbau beginnt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Nutzungsentgelte können erst erhoben werden, wenn die Leitung genutzt werden kann.
Zum Thema „bestehender Altvertrag“ rät die Verbraucherzentrale, beim Wechsel zu einem Glasfaseranschluss diesen nicht eigenständig zu kündigen, sondern die Kündigung und Rufnummernmitnahme dem neuen Anbieter zu überlassen.
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